Personal für kerntechnische Anlagen
Wir vermitteln ständig Personal für den Einsatz in kerntechnische Anlagen an unsere Kunden. Diese Arbeitskräfte, die nach strengen Kriterien ausgewählt werden, sind dann in folgenden Bereichen tätig:- Kernkraftwerke
- Forschungseinrichtungen
- Radiologie
- und andere Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV
Bereits seit 1997 verfügen wir über die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 Strahlenschutzverordnung und § 6 der Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften. Nur Unternehmen, die diese Genehmigung haben, dürfen Personal für Einsätze in derartigen kerntechnischen Einrichtungen stellen. competent Personalservice hat diese Genehmigung mit Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vom 14. April 1997 erhalten. Durch erneute Verlängerung ist diese bis zum 30. April 2007 gültig. Sie sehen: Sie können sich langfristig auf uns verlassen!
Übrigens ist Grundlage für die Erteilung und Verlängerung dieser Genehmigung der aktuelle Nachweis der diesbezüglichen Fachkunde Strahlenschutz. Diese Fachkunde hat der Strahlenschutzverantwortliche unseres Unternehmens, Herr Stefan Junghans, sich 1997 angeeignet und durch entsprechende Folgekurse an der Technischen Akademie Esslingen vertieft.
Durch langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit Kunden aus diesen Arbeitsbereichen gelten wir als competenter Personaldienstleister für derartige anspruchsvolle Einsätze. Mittlerweile verfügen etliche unserer Mitarbeiter durch ihre regelmäßige Arbeit in kerntechnischen Anlagen über das notwendige Knowhow und einen derzeit gültigen Strahlenpass. Ob Sie nun Elektriker, Monteure, Arbeitskräfte für den Rohrleitungsbau oder für Malerarbeiten in kerntechnischen Anlagen brauchen – wir können Ihnen unverzüglich weiterhelfen!

